Kinder- und Jugendarbeit in Corona-Zeiten
Update 5. März 2022
Lockerungen auch für die Jugendarbeit
Seit 5.3. gilt die COVID-19-Basismaßnahmenverordnung. Damit fällt die außerschulische Jugendarbeit wieder in den §7 Zusammenkünfte. Es gilt:
- Für Zusammenkünfte bis zu 50 Personen aus unterschiedlichen Haushalten gelten keine Einschränkungen.
- Bei Zusammenkünften von mehr als 50 Personen (inkl. Betreuungspersonen) ist ein*e COVID-19-Beauftragte*r zu bestellen sowie ein COVID19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.
Details zum*zur COVID-19-Beauftragten bzw. zum COVID19-Präventionskonzept findest du im Leitfaden des BKA Abteilung Jugend.
Das Tragen eine Maske wird in geschlossenen Räumen weiterhin empfohlen. FFP2-Maskenpflicht besteht nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und in den Geschäften des täglichen Bedarfs (Lebensmittel, Apotheke, Bank, Post ...)
Wir wünschen euch einen guten, gesunden Start in den Frühling!
Euer Naturfreundejugend-Team

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