Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge
Der Leitfaden Kinder- und Jugendschutz sieht vor, dass alle (ehrenamtlichen) Mitarbeiter*innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, die Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge vorlegen.
- Um diese Strafregisterbescheinigung bei der Gemeinde oder beim Magistrat abholen zu können, wird ein Antragsformular benötigt. Mit der "Bestätigung Freiwilligenorganisation" ist eine Abholung kostenlos möglich.
- Mit der „Einverständniserklärung Datenverarbeitung“ wird zugestimmt, dass die Naturfreunde Österreich das Datum der Ausstellung der Strafregisterbescheinigung für 3 Jahre speichern.
- Die Kopie der Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge sowie die "Einverständniserklärung Datenverarbeitung" bitte an irene.raffetseder@naturfreundejugend.at senden.
- Entstandene Kosten werden durch die Naturfreundejugend Österreich ersetzt.
Für Rückfragen wende dich bitte an Irene unter irene.raffetseder@naturfreundejugend.at oder 0664/4327720.
Mehr Infos zum Kinder- und Jugendschutz bei den Naturfreunden Österreich findest du hier:
Kinder- und Jugendschutz bei den Naturfreunden Österreich
Download der Formulare => im rechten, grünen Kasten!

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Weitere Informationen
Kontakt
Naturfreundejugend Österreich
- Irene Raffetseder
- 0664 432 77 20
- Irene.raffetseder@naturfreundejugend.at